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Bergrecht grundlegend novellieren!
Das Bundesberggesetz (BBergG) ist die Rechtsgrundlage für Bergbauaktivitäten (Kohle, Erze, Salz, Gesteine usw.) in Deutschland. Teile des Gesetzes stammen noch aus den 30er- und 40er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als die Rohstoffversorgung zur "Kriegsertüchtigungs" im Vordergrund stand.Deshalb ist das Bundesberggesetz heute juristisch antiquiert, umwelt-, klima- und energie- und sozialpolitisch nicht mehr verantwortbar und muss deshalb endlich an die Standards des 21. Jahrhunderts angepasst werden.
Das Gesetz räumt heute Bergbauunternehmen durch nichts zu begründende Sonderprivilegien ein, auf Kosten von Bergbaubetroffenen, Umwelt und Klima.
Bergbau und seine Folgenschäden sind und bleiben Thema in Deutschland. Das bergbauinduzierte Erdbeben an der Saar und die Tragödie in Nachterstedt sind zwei besonders tragische Beispiele, die große Medienaufmerksamkeit bekommen haben.
Doch auch darüber hinaus sind hunderttausende Menschen oft existensbedrohend von Bergbauaktivitäten betroffen. Zum Beispiel durch:
- Bergschäden an Gebäuden durch Bergsenkungen und -hebungen im Umfeld des Stein- und Braunkohlebergbaus im Ruhrgebiet, an der Saar, im Rheinland und im Osten Deutschlands
- Zerstörung und Umsiedung ganzer Ortschaften durch Braunkohletagebaue
- Immer weiter aussuferender Kiesabbau z. B. am Niederrhein
Das Bundesberggesetz greift in vielfältiger Weise in weitere Bereiche ein: etwa bei Bohrvorhaben in Nord- und Ostsee oder bei der Lagerung von Atommüll - meist zuungusten der Betroffenen.
KritikerInnen gehen sogar soweit zu behaupten: "Bergrecht bricht Grundrecht!"
Das darf so nicht bleiben! Ein juristisches Gutachten zum Reformbedarf des Bundesberggesetzes (Langfassung und Kurzfassung in Form von 12 Kernthesen anbei zu Download) im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigt den Weg für ein neues, zukunftsweisendes und demokratisches Bergrecht.









